Mieter klagen gegen Mieterhöhungen

Zwei LEG-Prozesse an einem Tag

Am 5. März (Donnerstag) stehen vor dem Amtsgericht Münster mehrere Mietrechtsprozess mit Beteiligung der LEG an. Die LEG Mieter*innen-Initiative Münster ist mit mehreren Mitgliedern an den Prozessen beteiligt. Es geht dabei um typische Streitpunkte zwischen der LEG und ihren Mieter*innen.

Der erste Prozess beginnt am 5. März um 9 Uhr im Raum 106 C des Amtsgerichts Münster und der Zweite im gleichen Raum eine Stunde später.

Eine allein stehenden Seniorin hatte auf Anraten des Mieterbundes die Nebenkostennachzahlung abgelehnt, weil die LEG die Belegeinsicht nicht gewährte und zudem die Miete um zehn Prozent gemindert, weil vom Abriss und Neubau des direkt angrenzenden Nachbarhauses massive Lärm- und weitere Störungen ausgingen. Werner Szybalski von der Mieterinitiative: „Zudem hat sie eine Modernisierungs-Mieterhöhung abgelehnt, weil die entsprechende Modernisierungsmaßnahme noch gar nicht vollständig war. Auch heute fehlt immer noch die zugesagte Dämmung der Dachgeschossdecke. Hinzu kommt, dass die Miete um 157 Euro angehoben werden sollte. Mit ihrer niedrigen Rente hätte die Seniorin dann nur noch 562 Euro für ihren Lebensunterhalt gehabt. Und hätte davon auch noch Strom und Heizgas an die Stadtwerke zahlen müssen.“

Am 18. März 2019 kündigte die LEG der Mieterin fristlos und erklärte dabei gleichzeitig, sie habe „noch eine letzte Chance …, wenn wir von Ihnen bis zum 24. März 2019 den Gesamtbetrag erhalten.“ Unter dem Druck der fristlosen Kündigung zahlte die Mieterin dann den Betrag, musste dafür aber ihr Konto bei der Bank überziehen. Die Kündigung war mit der Zahlung unwirksam.

Weil sie aber nur unter dem Druck der Kündigung gezahlt hat, will sie jetzt von der LEG ihr Geld zurück, denn rechtmäßiger Weise stehe der das Geld nicht zu. Die LEG sieht das inzwischen zum Teil auch selbst schon so. Bereits vor der Gerichtsverhandlung hat sie jetzt in einem Schreiben an das Amtsgericht die Rückzahlung von immerhin 509 Euro anerkannt. Dabei geht es hauptsächlich um Kosten für eine Dachrinnenreinigung, die die Mieterseite für unberechtigt hielt.

Die Rückzahlung der restlichen knapp 1300 Euro lehnt die LEG ab, weil die Störungen durch die Nachbarbaustelle nicht genau genug dargestellt seien. Außerdem stelle die Mieterhöhung um 156,65 Euro trotz der niedrigen Rente keine unzumutbare Härte dar.

Um die unzumutbare Härte geht es unter anderem im zweiten Prozess am kommenden Donnerstag. Ein Mieter hat der Berechnung der Mieterhöhung gemäß des neuen Mietspiegels für Münster aus dem Jahr 2019 widersprochen. Der Mieter bestreitet auch, dass die Eingruppierungen seiner Wohnlage für die Zuschläge im Mietspiegel korrekt sind.

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