Unberechtigte Mieterhöhung zurücknehmen

Der Eisenbahn-Pensionär in der ehemaligen Bundesbahnwohnung in Rumphorst hatte schon damit gerechnet, dass die Miete wieder erhöht werden sollte. Das Schreiben der LEG Wohnen NRW GmbH sah genauso aus, wie bei der vergangenen Mieterhöhung. Auch wurden die in Münster maximal zulässigen 15 Prozent Erhöhung in drei Jahren eingehalten. Auf der zweiten Seite des Schreibens fand der Mieter Tabellen und Listen – alles schien in Ordnung, zumal über der Tabelle mit den Gründen für die Mieterhöhung stand: „Ortsübliche Vergleichsmiete lt. Mietspiegel“. Alles schien in Ordnung, zumal auch die unberechtigten und deshalb damals bemängelten Mieterhöhungsgründe aus der vergangenen Mieterhöhung diesmal gar nicht erst im Schreiben auftauchten. Der Pensionär fand die Erhöhung zwar ungerecht, aber offensichtlich durch die Gesetzgebung gedeckt – er unterschrieb die beiliegende Zustimmungserklärung sofort, denn er wollte das Ärgernis gleich zur Seite legen.

Vor knapp einem Jahr wurde der jüngste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Münster veröffentlicht. Es war klar, dass die LEG Immobilien SE dies nutzt, um ihrem Ziel – mindestens 10 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter in Münster zu kassieren – etwas näher zu kommen. Nun sind allerdings einige LEG-Mieten in Münster schon so hoch, dass eine Mieterhöhung mit dem Mietspiegel 2023 und dem § 558 BGB gar nicht begründet werden können.

„Wir haben solche Fälle insbesondere bei von mehreren Mieter*innen genutzten Wohnungen, in Wohngemeinschaften. Hier wurde die Miete auch in Altbauten in der Regel beim Einzug einer WG statt einer Familie maximal erhöht. Deshalb sind zum Beispiel bei mir in einzelnen Wohnungen in Uppenberg die Mieterhöhungswünsche der LEG teilweise völlig unberechtigt. Widersprechen die Mieter*innen allerdings nicht, dann ist die höhere Miete fällig“, berichtet Werner Szybalski von der LEG-Mieter*innen Initiative Münster.

Was den Aktivisten allerdings noch mehr ärgert, ist ein Trick in den LEG-Schreiben, auf den auch der ehemalige Eisenbahner in Rumphorst reingefallen ist. „In dem Schreiben sind nach einer Zwischensumme für die aus dem Mietspiegel abgeleiteten Mieterhöhungen weitere drei Prozent Mietzuschlag aufgeführt. Diese werden mit der Infrastruktur in der Stadt Münster begründet, was nicht nur unzulässig, sondern eine Unverfrorenheit höchster Güte ist. Die Menschen in Münster haben für diese öffentliche Infrastruktur gezahlt – nun will die LEG, die ihre Steuern offensichtlich nicht in Münster zahlt, dies ausnutzen, um die Mieter*innen zusätzlich zu belasten“, schimpft Werner Szybalski.

Werner Szybalski von der LEG Mieter*innen-Initiative fordert die LEG auf, auf die „ertricksten“ drei Prozent Mieterhöhung rückwirkend zu verzichten.

Die Aussage im Schreiben des Vermieters, dass angeblich „vom Mietspiegel nicht erfassten objektiven Wohnwertmerkmale bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete innerhalb der Spanne von +/- 18 Prozent Zu- oder Abschläge berücksichtigt“ werden können, sind rechtlich nicht haltbar, wie auch alle drei Mietervereine in Münster bestätigt haben. „Diese zusätzlichen drei Prozent unrechtmäßige Mieterhöhung sind für die Gesamtheit der LEG-Mieter*innen in Münster – trotz zahlreicher Widersprüche, denen offensichtlich immer vom Vermieter stattgegeben wird – eine erhebliche Belastung und ziehen Kaufkraft in siebenstelliger Höhe aus der Stadt ab“, erklärt Szybalski, der für die LEG-Mieter*innen in Münster fordert: „Da die ungerechtfertigten drei Prozent Mieterhöhung, die sich in Münster zusammengerechnet auf über eine Million Euro im Jahr belaufen, nur mit dem Gestaltungstrick auf den Schreiben umgesetzt werden konnte, sollte die LEG diese Erhöhung freiwillig zurücknehmen. Gerade in diesen Zeiten mit stark steigenden Mietnebenkosten sollte unser Vermieter nicht seine Mieter*innen austricksen und ausnehmen.“

Sieht seriös aus, ist aber aus Sicht der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster ein Trick, um den Mieter*innen mit falscher Darstellung drei Prozent zusätzlicher Miete abzunehmen.

Die freiwillige Rücknahme der ungerechtfertigten drei Prozent Mieterhöhung durch die LEG, so die Mieter*innen-Initiative, würde auch den städtischen Haushalt erheblich entlasten. Diese drei Prozent werden von Münster bei Bürgergeld- und Wohngeldempfänger*innen von der Stadt via Mieter*innen an die LEG gezahlt. „So werden sogar alle Münsteraner*innen von der LEG übertölpelt“, schloss Werner Szybalski.

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