Trittbrettfahrer LEG Immobilien SE
Der Standort Münster scheint für unseren Vermieter, das börsennotierte, ehemalige landeseigene Immobilienunternehmen LEG, inzwischen zum Problemstandort zu werden. Dies offensichtlich, weil die LEG Immobilien SE in Münster zu viel alte und unsanierte Häuser besitzt und deshalb seine hohen Mietpreisziele von 10 € pro m² nicht erreicht.
Jüngst wurde die Sanierung und selbst die für das Unternehmen profitable Wohnumfeldverbesserung, Mieterinnen und Mietern als teure Modernisierung bekannt, in Berg Fidel abgesagt. Werner Szybalski von der LEG Mieter*innen-Initiative Münster sorgt sich um den Bestand an günstigem Wohnraum am Berg Fidel: „Wie in anderen Städte auch, könnte die LEG versuchen, diese knapp 700 Wohnungen mit überdurchschnittlich günstigen Mieten zu verkaufen. Dies wäre nicht unbedingt eine gute Nachricht, denn potentielle Käufer dürften nur wenig Interesse an dem Stadtteil, aber dafür mehr an einer guten Rendite haben.“
LEG steht unter erheblichem Finanzdruck
Wie durch die Aktionärsversammlung am Mittwoch (17. Mai) in Düsseldorf bekannt wurde, steht die LEG unter erheblichem Finanzdruck. Angesichts des mehr als halbierten Aktienwertes, die stark gestiegenen Zinsen, der hohen Kredittilgung spätestens ab dem kommenden Jahr, der zu erwartenden Abwertung des eigenen Immobilienbesitzes um mindestens fünf Prozent und des für Aktionär*innen schmerzhaften Wegfalls einer Dividende für das vergangenen Geschäftsjahr ist die LEG auf der Suche nach jedem Euro, der aus der Tasche der Mieter*innen gezogen werden kann.
„Besondere Wohnwertmerkmale“ – Höhere Miete wegen Seniorenbüro und FMO?
So trudeln gerade bei unzähligen LEG-Mieter*innen in Münster Mieterhöhungsschreiben ein. Praktisch durchgängig versucht die LEG die höchstmögliche Mietsteigerung – einfache Mieterhöhungen sind gesetzlich auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt – durchzusetzen. Dabei wird ein Mix aus berechtigtem Anspruch durch den gestiegenen Mietspiegel gemäß § 558 BGB und fraglichem Anspruch wegen der „Besonderen Wohnwertmerkmale“ in der lebenswerten Stadt Münster auf die bestehende Kaltmiete aufgeschlagen. Szybalski: „Es werden aktuell bei den mir bisher bekannten Mieterhöhungen Aufschläge von sechs oder sieben Prozent veranschlagt, um diese dann scheinbar ,großzügig` auf generell drei Prozent zu begrenzen. Unter anderem wird wegen dem FMO, einem Seniorenbüro in der Nähe, der ausreichenden Parkplätze in Münster, der sehr guten und emissionsarme Verkehrsanbindung, Supermarkt mit Lieferdienst oder auch Münsters Kneipenlandschaft mehr Miete von der LEG verlangt. „Quasi wie ein Trittbrettfahrer versucht die LEG Münster zu nutzen, um ihre Unternehmensverluste, die mit Sicherheit nicht aus der Vermietung herrühren, zu reduzieren“, schimpft Werner Szybalski, Mitglied des konzernweiten LEG-Kundenbeirats,: „Ich schäme mich fremd, dass unser Vermieter aus der Infrastruktur der Stadt Münster Extraprofite für seine Aktionäre generieren möchte.“
LEG droht vorab schon mit möglicher Belastung des Mietverhältnises
Aber auch der Ton des Schreibens missfällt. „Besonders perfide ist, dass bereits im Mieterhöhungsschreiben den unwilligen Mieter*innen aus unserer Sicht offen mit Gerichtsverfahren und Verschlechterung des Mietverhältnisses gedroht wird. Anscheinend wird Dialog nicht mal in Betracht gezogen“, ärgert sich Mats Reißberg von der LEG-Initiative Geist. Die LEG schreibt: „Wir hoffen, dass Sie der Mieterhöhung zustimmen. Andernfalls sehen wir uns leider zu einer gerichtlichen Durchsetzung des Anspruchs gezwungen. Dieses würde das bestehende Mietverhältnis erheblich belasten und ist von uns keinesfalls gewollt.“
LEG-Mieter*innen-Initiative rät grundsätzlich zum Widerspruch
Angesichts der aus Mieter*innensicht unberechtigten und – in Bezug auf den Mietspiegel in Münster – teilweise falschen Aufschlägen und häufig fehlenden Abschlägen sei „diese Drohung angesichts des leergefegten Wohnungsmarktes äußerst mies“, so Werner Szybalski. Er rät den LEG-Mieter*innen grundsätzlich zum Widerspruch: „Leider wird die Mieterhöhung nicht gänzlich zu vermeiden sein, aber nur in seltenen Fällen muss aus unserer Sicht tatsächlich die geforderte höchste Erhöhung von den Mieter*innen akzeptiert werden.“
Initiative berät Mieter*innen kostenfrei
Wie auch zum Beispiel bei der jährlichen Abrechnung der „zweiten Miete“ oder Mieterhöhungen nach Modernisierung müssen auch alle Mieterhöhungen gemäß § 558 BGB individuell geprüft werden. „Dies allein schon, weil die LEG häufiger einmal zu ungunsten der Mieter*innen Zuschläge erfindet und Abschläge – zum Beispiel Durchgangszimmer – vergisst“, so Szybalski, der selbst auch Mieter*innen nachbarschaftlich berät. Termine für die kostenfreie Mieter*innenberatung können per Email vereinbart werden: „Ja, ich will mich wehren und einen Beratungstermin!“
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