SPD Münster erfreut über Wohnraumschutzsatzung

„Mit der neuen Wohnraumschutzsatzung bekommen wir ein gutes Instrument, um Zweckentfremdung künftig effektiver entgegentreten zu können“, erklärt Lia Kirsch, Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion und wohnungspolitische Sprecherin in einer Pressemitteilung. „Als SPD setzten wir uns seit Jahren für einen wirksamen Schutz vor Zweckentfremdung ein. Besonders wichtig ist, dass nun ein effektives Monitoring der auf Internetportalen wie AirBnB angebotenen Ferienwohnungen erfolgt, um Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung ahnden zu können. Damit würde eine langjährige Forderung der SPD Münster endlich umgesetzt“, so die SPD-Politikerin.

Als nicht ausreichend betrachtet Kirsch die Begrenzung der Kurzzeitvermietung auf 90 Tage: „Kurzzeitvermietung sollte eine Ausnahme sein und nur sehr begrenzt stattfinden. In einem angespannten Wohnungsmarkt müssen Wohnungen vor allem Mieter*innen zur langfristigen Anmietung zur Verfügung stehen. 90 Tage Kurzzeitvermietung im Jahr sind hier eindeutig zu viel. Wir fordern das Land auf den Kommunen hier eine stärkere Begrenzung der Kurzzeitvermietung zu ermöglichen“, erklärt Lia Kirsch weiter.

Anders sei, so Kirsch, die Lage bei Wohnungen, die von Studierenden genutzt werden: „Viele Studierende vermieten ihre Wohnungen für die Zeit eines Auslandsaufenthalts an andere Studierende weiter. Diese Möglichkeit soll weiterhin mit 180 Tagen im Jahr bestehen bleiben, um Auslandsaufenthalten nicht unnötig Steine in den Weg zu legen.“

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*