Nachforderung durch Nachfragen deutlich gesenkt

Betriebskostenabrechnung der LEG

LEG verzichtet auf Teile der Betriebskosten

Wieder konnte eine LEG-Mieterin, diesmal aus Gievenbeck, mehr als einen Teilerfolg durch einen Vergleich erzielen. Ein für viele Mieter der LEG interessanter Prozess ist kürzlich vor dem Amtsgericht Münster durch eine Einigung beendet worden. Die LEG hatte von einer Mieterin mit den Betriebskostenabrechnungen für 2019 und 2020 insgesamt 1765,69 € nachgefordert. Aufgrund der Einigung muss jetzt die Mieterin jedoch nur 707,15 € zahlen – ein Nachlass von 60 Prozent.

Die vom Mieterverein Münster vertretene Mieterin hatte nach Erhalt der Nachforderung erst einmal Belegeinsicht über die behaupteten Nebenkosten verlangt. Diese jedoch zunächst nicht erhalten. „Mieter die Betriebskostenabrechnungen erhalten, haben ein Recht, die Rechnungen und sonstigen Belege für die Betriebskosten einzusehen. Solange ihnen diese Belegeinsicht nicht gewährt wird, müssen sie die Nachforderung auch nicht zahlen, sie haben vielmehr ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht“, verdeutlicht Susanne Grimme vom Mieterverein Münster.

Klage statt Belege

Dennoch verklagte die LEG die Mieterin auf Zahlung. Das Gericht erklärte, die LEG müsse erst einmal die Belegeinsicht gewähren. Daraufhin übersandte die LEG der Mieterin rund 400 Seiten an Belegkopien. Werner Szybalski von der münsterschen LEG-Mieter*innen-Initiative meint dazu: „Es besteht bei uns der Verdacht, dass die LEG die Taktik verfolgt, Mieter*innen und auch ihre Anwälte durch die Papierflut von einer Fortführung des Gerichtsprozesses abzuschrecken. Zumal diese – im vorliegenden Fall 400 Seiten – grundsätzlich auch noch ziemlich ungeordnet und unübersichtlich zugesandt werden.“

Die Mieterin und ihr Rechtsanwalt Paul Demel hatten die 400 Seiten aber gründlich geprüft und bei Gericht etliche Einwendungen gegen die beiden Jahresabrechnungen erhoben. Anwalt Demel: „Es fehlten zum Beispiel etliche Tätigkeitsnachweise für die tatsächliche Durchführung der Gartenpflege, der Hausreinigung und der Tätigkeit des Hauswartes. Was uns auch deswegen wichtig war, weil das Objekt keinen gut gepflegten Eindruck macht und ein Hauswart – wenn überhaupt – nur sehr selten vor Ort gesehen wird.“

Werner Szybalski: „Ein leider weit verbreitetes Problem. Auch aus anderen Wohnquartieren der LEG in Münster wird uns Ähnliches berichtet. Deshalb finden wir es toll, dass sich wieder eine LEG-Mieterin konsequent und erfolgreich gewehrt hat. Zudem habe ich den Eindruck, die LEG ist sich wohl selbst nicht so sicher, was die Rechtmäßigkeit ihrer Abrechnungen angeht.“

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