Auch LEG reagiert auf Corona-Krise

Die LEG-Regionalgeschäftsstelle in Münster. (Foto: Werner Szybalski)

Die Bundesregierung will Mieter*innen helfen, die durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. So ist angedacht, dass von April bis Juni die Mietzahlungen reduziert oder sogar eingestellt werden dürfen, ohne dass der Vermieter deshalb kündigen kann. Heute (Montag, 23. März 2020) beschloss das Bundeskabinett, dass im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni* 2020 Mietkündigung verboten sind, wenn Einkommensausfälle dazu führen, dass man die Miete nicht gezahlten werden kann. Eine umfassende Prüfung, ob tatsächlich die Covid-19-Pandemie für die Zahlungsunfähigkeit verantwortlich ist, soll nicht stattfinden. Die Miete soll aber nicht erlassen werden, sondern Mieter*innen müssen sie später an die Vermieter*innen nachzahlen. Am Mittwoch soll der Bundestag das Gesetz beschließen.

Lars von Lackum

Die LEG stellte am Wochenende ein Zehn-Punkte-Papier auf ihrer Webseite vor, mit der der börsennotierte Konzern Mieter*innen in der Corona-Krise etwas entlasten will. Dies soll unter anderem durch Verschiebung von beabsichtigten Mieterhöhung gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Unklar ist, wer davon profitieren wird, da es nur temporär auf Mieterhöhungen verzichtet werden soll, die noch nicht angekündigt worden sind. „Ab sofort werden daher vorerst keine Mietanpassungsschreiben mehr verschickt“, heißt es auf der Homepage des Immobilienkonzerns. Grundsätzlich will die LEG auch Zwangsräumungen von Wohnungen vorerst aussetzen.

„In Zeiten von Corona ist unser Zuhause der wichtigste Rückzugsort, den wir haben. Wir möchten unseren Kundinnen und Kunden gerade in dieser schweren Krise ein lebenswertes und sicheres Zuhause bieten und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz.“

Lars von Lackum, Vorstandsvorsitzender der LEG Immobilien AG

Neben Einschränkungen der persönlichen Erreichbarkeit der LEG, was dem Schutz der Mieter*innen und Mitarbeiter*innen dienen soll, will die LEG das geplante Bundesgesetz umsetzen und auf Abmahnungen und Kündigungen wegen Mietrückstand aus den kommenden drei Monaten – zumindest vorerst – verzichten. Die Mieter*innen, die aufgrund der Corona-Krise ihre Miete nicht zahlen können, sollen von sich aus auf die LEG zugehen und mit dem Vermieter Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen. Diese sollen allerdings lediglich eine Stundung der Mietzahlung von bis zu sechs Monaten vorsehen. Ein spezielles Kompetenzteam aus dem LEG-Forderungsmanagement soll diese betroffenen Mieter*innen und ihr Zahlungsverhalten kontrollieren. Auch Gewerbemieter*innen will das Unternehmen mit „kulanten Stundungsregelungen und individuellen Entlastungsangeboten“ entgegenkommen.

Systemrelevanten Helfer*innen in der aktuellen Krise, dazu zählt die LEG zum Beispiel „Ärzte, Krankenschwestern, Polizisten und Feuerwehrleute, die aktuell Leib und Leben zum Wohle unserer gesamten Gesellschaft riskieren und täglich Höchstleistungen“ erbrächten, erhalten bei Neuanmietung einer LEG-Wohnung innerhalb der nächsten sechs Monate einen Rabatt auf die Kaltmiete. Bis zum 30. September 2022 will die LEG auf 20 Prozent der Kaltmiete verzichten.

Zudem wies das Unternehmen darauf hin, dass sie am 16. März gut 18 Prozent ihrer Mieter*innen schriftlich aufgefordert bei „der Organisation von Nachbarschaftsinitiativen in ihren Wohnhäusern und Quartieren“ mitzuhelfen. Diese rund 25.000 Mieter sollen bei der Erledigung kleinerer Besorgungen bis zur Unterstützung berufstätiger Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder ehrenamtlich aktiv werden. Zudem sollen die externen Mitarbeiter*innen, die sonst Mieterfeste und -events organisieren, ältere LEG-Mieter*innen in den Seniorenquartieren bei notwendigen Besorgungen unterstützen.

Auch die schon 100 aufgestellten Freizeitboxen mit Rätselheften, Kinderliteratur oder Malstiften in größeren LEG-Quartieren führt das Unternehmen als Wohltat zur Krisenbewältigung auf. Auch die seit Jahresbeginn aktive LEG-Stiftung „Dein Zuhause hilft“, die die Boxen finanzierte, will in diesem Jahr Initiativen mit einem Betrag von einer Millionen Euro fördern und dabei insbesondere von der Corona-Krise betroffene Mieter*innen und Haushalte unterstützen.

Aus Schutzgründen sind die Mietersprechstunden ausgesetzt. Auch die Spielplätze des Unternehmens sind gesperrt. Dafür betont die LEG für ihre Investor*innen und Aktionär*innen, dass sie an den hohen Dividendenversprechen trotz der zu erwartenden „leichten Einbußen beim operativen Mietwachstum“ festhalten will.

* HINWEIS: Ursprünglich stand an dieser Stelle September statt Juni, wie es nun richtig heißt. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

KOMMENTAR

Werner Szybalski

Unser Vermieter LEG Immobilien AG will die Corona-Krise nutzen, um das arg ramponierte Image aufzupolieren. Da werden großspurig zehn Punkte zur Unterstützung der Mieter*innen in der Pandemie angekündigt, die bei genauer Betrachtung, sich als Werbekampagne ohne besonderen Inhalt entpuppen.

So will die LEG die von der Bundesregierung beschlossen Maßnahmen umsetzen – eine Selbstverständlichkeit.

Die anderen die Mieter*innen betreffenden Maßnahmen sind entweder in der Summe nicht zu fassen (Wer sollte in den kommenden Monaten eine Mieterhöhungsankündigung bekommen?) oder waren sowieso schon in Planung oder Ausführung (Stiftung, Freizeitboxen, etc.). Hört sich aber in Krisenzeiten durchaus positiv an.

Die Mittel für die Werbeaktion für bestimmte Berufsgruppen sind hoffentlich schon im Haushalt verplant gewesen, denn sonst müssten die Mieter*innen, wie das Versprechen oder aus Mieter*innen-Sicht die Drohung nahelegt, noch mehr zahlen, damit die LEG trotzdem die glänzenden Profite erwirtschaftet und die hohen Dividenden ausschütten kann. Für die Mieter*innen der LEG-Unternehmen also keine guten Nachrichten.

Werner Szybalski, LEG-Mieter*innen-Initiative Münster

2 Kommentare

  1. Die im Kabinett beschlossenen Maßnahmen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1.April bis 30. Juni 2020, nicht wie hier fälschlicherweise steht bis zum 30. September. Sofern sich das im Gesetzgebungsverfahren nicht ändert, rege ich an, dies hier zu korrigieren, um Ihre Leser nicht falsch zu informieren. Der Kommentar von Herr Szybalksi beruht somit leider ebenfalls auf einer Fehlinformation.
    Beste Grüße
    Sabine Jeschke

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*