Mieterhöhungen: Nicht alles muss akzeptiert werden

Ulla Fahle referierte am Gründen Grund bei der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster.

Rund 70 Mieter*innen kamen am Mittwochabend zum Outdoor-Juliplenum der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster. Mats Reißberg von der Initiative Geist informierte schon ab dem Nachmittag Interessierte am Grünen Grund über die Initiative, ihre Aktivitäten sowie die Schwerpunktthemen des Plenums: Abrechnungsgrundlagen für Nebenkosten und Mieterhöhungen nach dem neuen Mietspiegel.

Beide Themenkomplexe stellte Ulla Fahle vom Mieter/innen-Schutzverein Münster ausführlich und für alle Anwesenden nachvollziehbar in ihrem rund 70-minütigem Vortrag vor. Während Ulla Fahle unterstrich, dass unberechtigte Nebenkosten bis zu einem Jahr nach dem Erhalt der Abrechnung reklamiert und zurückgefordert werden können, betonte sie, dass dies unabhängig von der Zahlung sei: „Dabei ist zu beachten, dass Zahlungen unter Vorbehalt tatsächlich nur unter Vorbehalt stehen können, wenn bei der Begleichung der Grund für den Vorbehalt genannt sein.“

Enttäuschte Gesichter gab es bei einigen Teilnehmer*innen, als die Referentin zur Wasserabrechnung ohne Zähler für einzelne Wohnungen erklärte: „Egal, ob Gärten bewässert oder aktuell Badepools für Kinder gefüllt werden, die Abrechnung und Umlage ohne Einzelverbrauchsnachweis für mehrere Wohnungen ist gesetzlich zulässig.“

Zu den seit vergangener Woche bei den LEG-Mieter*innen in Münster eingehenden Mieterhöhungsankündigungen für den September erklärte Ulla Fahle: „Diese sind rechtlich möglich und zulässig. Allerdings muss die Begründung – insbesondere die Wohnungsbewertung durch das Punktesystem – kritisch unter die Lupe genommen werden. In der Abrechnung fehlt die komplette Liste der Minus- und Pluspunkte, so dass ohne Vergleich mit dem Münsteraner Mietspiegel nicht geprüft werden kann, ob die Erhöhung der Wohnungsbewertung entspricht.“

Bei Mieterhöhungen könnten zudem alte, noch nicht behobene Mängel in der Wohnung gegenüber dem Vermieter reklamiert werden. Sie könnten ein Grund gegen die Mieterhöhung sein. „Es ist ratsam, den Vermieter aufzufordern, bis zum Datum der geplanten Mieterhöhung die angezeigten alten Mängel zu beseitigen. Ansonsten sollte die höhere Miete nur unter Vorbehalt – mit entsprechendem Hinweis – gezahlt werden“, so Ulla Fahle.

Das nächste Plenum der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster findet am 7. August in der Aaseestadt statt. Themenschwerpunkt ist die energetische Modernisierung.

1 Kommentar

  1. Diese Veranstaltungen und Beratungen/ Aufklärung der Mietergemeinschaft durch die Initiative bringt Bewegung und Hoffnung für Mieter, die sich bisher nicht getraut haben, sich bemerkbar zu machen und sich gegen fehlerhafte Erhöungen und Nebenkostenabrechnungen zu wehren. Fabelhaft! Dafür unterstütze ich die LEG- MieterInnen-Initiative gern als Mitglied zur Deckung der Sachkosten gern mit einem Jahresbeitrag von derzeit 12,00€.

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