Mieterhöhung ist vom Tisch

Auch für die LEG-Wohnungen an der Grevener Straße und der Jahnstraße sollten die Mieten zum 1. September 2019 wegen des neuen Mietspiegels angehoben werden.

LEG zieht Klage vor dem Amtsgerichts Münster zurück

Im Sommer vergangenen Jahres flatterte vielen LEG-Mieter*innen in Münster die Ankündigung ins Haus, dass aufgrund des neuen Mietspiegels der Stadt Münster die Miete zum 1. September 2019 gemäß § 558 BGB erhöht werden sollte. Vielfach war die Erhöhung zwar moderat und betrug weniger als ein Prozent (zum Beispiel an der Philippistraße nur 0,8 %). Im Durchschnitt sollten die Mieten bei den 102 Mieter*innen in Münster, die der Erhöhung nicht oder nicht sofort zustimmten, um 3,36 Prozent angehoben werden.

Auch Werner Szybalski, einer der Sprecher der LEG-Mieter*innen-Initiative sowie vom Vorstand der LEG Immobilien AG berufenes Mitglied des konzernweiten Kundenbeirates, hatte wie 101 andere LEG-Mieter in Münster vor Weihnachten eine Klage auf Zustimmung zur Mietanpassung gemäß § 558 BGB erhalten. Er ging vor Gericht und gewann, denn nach der Güteverhandlung und einem für ihn günstigen Beschluss der Amtsrichterin zog die LEG Immobilien AG die Klage zurück und verzichtete damit auf die Mieterhöhung.

Werner Szybalski

Szybalski wurde von der LEG verklagt, weil er im vergangenen Sommer der geforderten Mieterhöhung zum 1. September nach Veröffentlichung des neuen Mietspiegels in Münster am 1. April 2019 nicht zugestimmt hatte. „Ich hatte zwar seit rund zwölf Jahren keine Mieterhöhung mehr bekommen, war mir aber sicher, dass der Mietpreis für meine Wohnung aufgrund des Zustandes und der Lage dem neuen Mietspiegel entsprach“, so der Beklagte: „Zudem bestritt ich, dass die wenigen Vorgärten stadteinwärts des LEG-Komplexes an der Grevener Straße sowie die Freiflächen der LWL-Landesklinik einige hundert Meter entfernt zu einer Aufwertung meiner an einer der Haupteinfallstraßen nach Münster gelegenen Wohnung führen könnten.“ Dies trug er auch in der mündlichen Verhandlung vor der sehr gut informierten Amtsrichterin vor, die sich vor dem Termin sogar vor Ort in Uppenberg sachkundig gemacht hatte.

„Die Klage gegen mich war abweisungsreif, da der Mietspiegel nicht korrekt auf meine Wohnung angewendet worden war. Dies stand so schon im richterlichen Beschluss, in dem sich die Richterin in zentralen Punkten meiner Erwiderung angeschlossen hatte. Die verlangte Mieterhöhung ist mit der Klagerücknahme vom Tisch“, freut sich Werner Szybalski, der sich vor dem Amtsgericht Münster selbst vertrat, aber sich die Unterstützung seines Mieter/innen-Schutzvereins gesichert hatte. „Leider“, so der Mieter*innenvertreter zu den 101 Klagen: „sind zu viele Mieter eingeknickt und haben zum Beispiel lieber kostenpflichtige Versäumnisurteile hingenommen, als vor Gericht zu kämpfen. Wir werden mit unserer Mieter*innen-Initiative weiter dafür kämpfen, dass noch mehr Mieter*innen zu ihrem Recht kommen.“

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