Die Mutter des sechsjährigen Sohnes, die in einer LEG-Wohnung in Münster-Blitzdorf lebt, ist fast am Verzweifeln. Seit Jahren wohnt sie mit feuchten Außenwänden und damit natürlich Schimmelbildung in praktisch allen Räumen.
2016 bezog die Frau mit ihrem Jungen die LEG-Wohnung. Nach dem Einzug bemerkte sie, dass die westlichen Außenwände feucht waren. Eine im frühen Winter 2016 im Auftrag des Vermieters durchgeführte Feuchtemessung ergab laut Messprotokoll das „weder Baumängel noch eine Durchfeuchtung der Wände“ vorlägen. Auch sei die Bausubstanz für das Baujahr des Hauses in Ordnung.
LEG schiebt Verantwortung von sich
„Nach der internen Prüfung des Sachverhaltes resultieren die Schimmelpilzbildungen aus einem fehlerhaften Lüftungs- und Heizverhalten“, schreibt die LEG im Dezember 2016: „Die ermittelten Raumwerte waren eindeutig zu niedrig und die Luftfeuchtigkeit in den Räumlichkeiten zu hoch.“ Der Hauswart (!) hätte der Mieterin erläutert, „wie die fachgerechte Beseitigung des Schimmelpilzes zu erfolgen hat“, schreibt die LEG, die der Mieterin riet: „Wir empfehlen ergänzend die fachmännische Säuberung der betroffenen Stellen und einen Anstrich mit Antischimmelfarbe, die Sie in gängigen Baumärkten erwerben können. Wir behalten uns bereits jetzt schon das Recht auf Schadensersatzforderungen Ihnen gegenüber vor.“
Anfang 2018 teilte die Mieterin der LEG mit, wie diese in einem handschriftlichen Protokoll vom 26. Februar des Jahres festhielt, nicht selbst bei der Schimmelentfernung tätig werden zu wollen. Die Mieterin beauftragte inzwischen in der Angelegenheit auch einen Rechtsanwalt und schrieb selbst Emails an die LEG. Doch auf Seiten des Vermieters herrscht Schweigen – von Handeln kann gar keine Rede sein.
Wie die Mieterin mitteilte, seien auch andere Wohnungen in ihrem Häuserkomplex von Schimmelbefall betroffen.
Kommentar
Fakt ist, dass die Mutter, die unter Asthma leidet, und ihr sechsjähriger Sohn, der Allergiker ist, seit Jahren in einer verschimmelten Wohnung leben und sich die LEG aus der Verantwortung stiehlt. Dies ist untragbar. Leider ist es kein Einzelfall, dabei ist gerade bei gesundheitlich belasteten Menschen dringender Handlungsbedarf vorhanden und die Entfernung des gesundheitsgefährdenden Schimmels durch die Vermieter eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Werner Szybalski
Das kommt mir alles sehr bekannt vor habe exakt das Selbe hinter mir und schuld ist natuerlich immer der derzeitige Mieter..