DMB begrüßt Verlängerung der Mietpreisbremse

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschloss in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause die Mietpreisbremse zu verlängern. Die Beschlüsse im Einzelnen (Quelle: BMI):

  • Die Regelungen der Mietpreisbremse werden um fünf weitere Jahre verlängert. Zu viel gezahlte Miete soll auch rückwirkend für einen Zeitraum von 2,5 Jahren nach Vertragsschluss zurückgefordert werden können, sofern ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vorliegt.
  • Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete wird von vier auf sechs Jahre verlängert. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts wird bis Jahresende vorgelegt.
  • Ebenfalls bis zum Ende des Jahres wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der die Möglichkeit zur Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen begrenzt.
  • Die Nebenkosten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum sollen deutlich gesenkt werden. Käufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern sollen künftig maximal die Hälfte der Maklerkosten tragen müssen.
  • Bei der Mobilisierung des Baulandes werden die Regelungen der neu gefassten BImA-Verbilligungsrichtline auch auf die Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) übertragen. Mit der Deutschen Bahn AG sollen darüber hinaus Gespräche über die Mobilisierung weiterer Grundstücksflächen aus ihrem unmittelbaren Besitz geführt werden.
  • Die Wohnungsbauprämie wird bis Ende 2019 evaluiert. Auf Grundlage der Ergebnisse wird die Koalition die Wohnungsbauprämie attraktiver ausgestalten, um zusätzliche wohnungspolitische Effekte zu erzielen.
  • Soweit im parlamentarischen Verfahren zum Bundeshaushalt 2020 finanzielle Spielräume entstehen, sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für einen Investitionspakt zur Reaktivierung von Brachflächen insbesondere für den preiswerten Mietwohnungsneubau zur Verfügung gestellt werden, um Revitalisierungshürden zu mindern.
  • Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und die energetische Gebäudesanierung werden weiter im Rahmen des Klimakabinetts beraten. Über die konkreten Maßnahmen und deren Finanzierungsvolumen wird im Gesamtkontext aller Klimaschutzmaßnahmen entschieden.
  • Auf Grundlage der Handlungsempfehlungen der Baulandkommission wird die Bundesregierung bis Ende 2019 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Baugesetzbuchs vorlegen. Die Möglichkeiten für Kommunen zur Schließung von Baulücken sollen verbessert werden, etwa durch eine Weiterentwicklung des Vorkaufsrechts oder durch die erleichterte Anwendung eines Baugebots. Ein weiterer Schwerpunkt soll der ländliche Raum sein. So soll die Außengebietsentwicklung erleichtert und eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um den Bedürfnissen des ländlichen Raums besser zu entsprechen (Verlängerung § 13b BauGB).
Christine Lambrecht (Foto: Stephanie Pilick)

Im Regierungsbezirk Münster gilt die Mietpreisbremse nur in Bocholt und natürlich in Münster. In vielen kreisangehörigen Städten wäre sie für die Mieter*innen durchaus hilfreich, da in weiten Teilen des Münsterlandes inzwischen zu Höchstpreisen vermietet wird.

Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt hierzu: „Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und des Betrachtungszeitraums bei der ortsüblichen Vergleichsmiete wird der Anstieg bei bestehenden und künftigen Mieten weiter gedämpft. Dadurch gewinnen wir wertvolle Zeit zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Wohneigentum bietet Familien ein sicheres Zuhause und eine zukunftsfeste Altersvorsorge. Wir werden Käufer von Wohnraum spürbar entlasten, indem wir ihre Maklergebühren beim Immobilienkauf verringern.“

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte in einer Stellungsnahme die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025. Der Präsident des Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten in der DHM-Pressemitteilung. „Auch, dass nun endlich zu viel gezahlte Miete von Anfang an zurückgezahlt werden muss, ist ein – allerdings längst überfälliger – Schritt in die richtige Richtung. Besser wäre es allerdings, wenn die Bundesregierung die Mietpreisbremse nicht länger von Landesverordnungen abhängig machen würde, die dann – wie bisher geschehen – reihenweise von Gerichten gekippt werden, weil die Bundesländer Umsetzungsfehler machen. Eine Mietpreisbremse für ganz Deutschland wäre die richtige Antwort gewesen“, so die Pressemitteilung des DMB.

Lukas Siebenkotten (Foto: DMB)

„Wir begrüßen die dringend notwendige Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2025“, erklärte Lukas Siebenkotten: „Auch, dass nun endlich zu viel gezahlte Miete von Anfang an zurückgezahlt werden muss, ist ein – allerdings längst überfälliger – Schritt in die richtige Richtung. Besser wäre es allerdings, wenn die Bundesregierung die Mietpreisbremse nicht länger von Landesverordnungen abhängig machen würde, die dann – wie bisher geschehen – reihenweise von Gerichten gekippt werden, weil die Bundesländer Umsetzungsfehler machen. Eine Mietpreisbremse für ganz Deutschland wäre die richtige Antwort gewesen.“

Das Problem der drastischen Mieterhöhungen im Bestand während des laufenden Mietverhältnisses packe die Bundesregierung allerdings erneut nicht an. Der DMB möchte die Kappungsgrenze verschärft wissen, so dass künftig in drei Jahren nicht mehr als sechs Prozent Mietsteigerung möglich wären. „Das wäre ein mutiger und wirksamer Schritt, zu dem sich die Regierung leider bisher erneut nicht durchringen kann“, so der Mieterbund-Präsident.

Die Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Erstellung von Mietspiegeln von vier auf sechs Jahre war bereits vor einem Jahr angekündigt und soll nun offenbar endlich umgesetzt werden. Der Deutsche Mieterbund begrüßt sie grundsätzlich, hält sie aber für nicht ausreichend. „Wenn man wirklich dämpfend auf die Mietpreisexplosion reagieren wollte, müsste man den Betrachtungszeitraum auf acht, besser auf zehn Jahre, rückwirkend verlängern“, so Siebenkotten.

Der Mieterbund begrüßt die Verlängerung der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre bis 2025. „Jetzt müssen die Mieterinnen und Mieter die Bremse auch betätigen!“, betont der Vorsitzende Hans-Jochem Witzke. „Sie ist nämlich sehr viel besser als ihr Ruf!“ Viel zu viele Mieter*innen zahlten zu Unrecht viel zu viel Miete. Diese müssen ermutigt werden, die Mietpreisbremse zu ziehen und sollen sich Rat bei den örtlichen Mieter*innenvereinen oder -intiativen holen.

„Der Bund scheint, im Gegenzug zur Landesregierung verstanden zu haben, dass es beim Thema „Mieterschutz“ unverlässlich ist, an einem Strang zu ziehen und weiter steigende Mieten in immer mehr Regionen keine Zeitverschwendung mehr zulassen“, macht Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds NRW deutlich. 

Die Maßnahmen zeigten doch, dass sich der Bund ganz klar hinter die Regelung der Mietpreisbremse stelle – dem sollte auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen folgen, fordert der Deutsche Mieterbund NRW. So sei gerade NRW ein Bundesland, in dem die meisten großen Städte mit Wohnungsnot zu kämpfen hätten. „Stattdessen wird wertvolle Zeit dafür verschwendet, die Wirksamkeit der Mietpreisbremse als solche in Frage zu stellen! Inwieweit das Land die Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes vor dem Hintergrund der aktuellen Bedingungen in Frage stellen sollte, erscheint doch bedenklich“, so die Pressemitteilung aus Düsseldorf.

Die NRW-Landesregierung sollte endlich von ihrer Kompetenz Gebrauch machen und die Zahl der Städte, in denen sie gilt so ausweiten, dass alle die, die tatsächlich ein Problem mit steigenden Mieten haben, auch von ihrem Schutz profitieren. „Keinesfalls dürfen, so wie zuletzt bei der Kappungsgrenzenverordnung, aus rein politischen Gründen Gemeinden aus dem Schutz herausfallen. Deren Situation hat sich nämlich in den letzten Jahren nicht verbessert. Das Gegenteil ist leider der Fall!“, so Hans-Jochem Witzke.

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