Mieter*innenschutz in NRW wird verlängert

Klocke (Grüne): Endlich Einsicht bei der Landesregierung

Zur Ankündigung von Ministerin Ina Scharrenbach (CDU), drei der vier Mieter*innen-Schutzverordnungen zu verlängern, erklärt Arndt Klocke, Vorsitzender und Sprecher für Bauen und Wohnen der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW: „Die Ankündigung von Ministerin Scharrenbach, die Ergebnisse des Gutachtens zu berücksichtigen und die Mieterschutzverordnungen entgegen der Festlegung im NRW-Koalitionsvertrag von CDU und FDP zu verlängern, begrüßen wir ausdrücklich. Die von SPD und GRÜNEN auf den Weg gebrachten Mieterschutzverordnungen waren damals sinnvoll und sind auch heute notwendiger denn je.“

Weiter heißt es in der Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN im Landtag NRW: Durch die vom Bund vorgenommene Verschärfung der Mietpreisbremse wird diese ihre Wirkung in Zukunft stärker entfalten können. Deshalb ist die angekündigte Verlängerung auf fünf Jahre sinnvoll und richtig.

Die Landesregierung muss die Kommunen bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels stärker unterstützen, damit dieser in den jeweiligen Städten verbindlich für die Mietpreisbremse werden kann. Auch die Beibehaltung der Kappungsgrenzen- und der Kündigungsschutzverordnung ist für die Mieter*innen in NRW eine gute Nachricht. Die Grünen im Landtag in Düsseldorf setzen sich auch für eine Verlängerung der Umwandlungsverordnung ein, denn es werden absehbar in den NRW-Städten mehr Milieuschutzsatzungen aufgelegt werden. Insofern wäre es gut, wenn auch diese Verordnung verlängert und ihre Auswirkungen in den Städten nach einiger Zeit noch einmal evaluiert würde.

Deutlich kritischer sehen die Mieter*innen-Vereinigungen aus dem Ruhrgebiet die Ankündigungen der Ministerin.

Mieterforum Ruhr kritisiert Wegfall von Mieterschutzverordnungen

Als äußerst enttäuschend bezeichnet das Mieterforum Ruhr die heutigen Ankündigungen von Wohnungsbauminsterin Ina Scharrenbach zu einer „Mietschutzverordnung“, die am 1. Juli 2020 gelten und die bisherigen Landes-Verordnungen zur Kappungsgrenze, zur Kündigungssperrfristverordnung und zur Mietreisbremse ablösen soll. Im Ruhrgebiet gilt zukünftig gar kein erweiterter Mieterschutz (bislang zum Teil bei Mieterhöhungen und der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen).

Tobias Scholz, Sprecher der Mietervereins Dortmund: „Aus Dortmunder Sicht ist dies ein Kahlschlag. Die Kappungsgrenze steigt wieder von 15 auf 20 Prozent. Also gibt es höhere Mietsteigerungen während eines Mietverhältnisses. Wenn aus Miet- Eigentumswohnungen werden, müssen die Mieter bereits nach drei Jahren mit einer Eigenbedarfskündigung rechnen. Bislang waren es fünf Jahre!“

Auch Siw Mammitzsch von der Mietergemeinschaft befürchtet höhere Mietpreissteigerungen im Bestand: „Bei uns galt die Kappungsgrenze 15 Prozent, die nun wegfällt.“

Aichard Hoffman, Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgebung: „Alle Akteure in Bochum sprechen von einem engen Wohnungsmarkt. Auch die Landesregierung hatte dem Rechnung getragen und Bochum erst im Juni 2019 in die Kappungsgrenzenverordnung aufgenommen. Nur ein Jahr später soll es schon wieder besser sein?“

Knut Unger, MieterInnnenverein Witten u. Umg.: „Bei uns in Witten galt schon bis jetzt keine der Verordnungen. Dabei wären sie dringend erforderlich, um Mietpreistreiber wie LEG und Vonovia zu bremsen und die Mieter vor Eigenbedarf zu schützen. Gerade in der Corona-Kreise trifft das wie die Faust aufs Auge. Wir brauchen jetzt mehr und nicht weniger Mieterschutz. Und vor allem: einen Mietendeckel für das ganze Land.“

Das Mieterforum Ruhr fordert, dass das Land ein Mietendeckel-Gesetz beschließt, das die Neuvermietungsmieten auf die Mietspiegelwerte begrenzt und bei bestehenden Mietverhältnisse Mieterhöhungen nur zulässt, wenn die Miete mehr als 80 Prozent des Mietspiegelwertes beträgt.

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