Die zweite Miete mindern

Rechtsanwalt Paul Demel (r.) referierte am Mittwochabend bei der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster zum Thema „Die zweite Miete - Nebenkosten“. Gastgeber waren Andreas Heusmann (Gruppe Berg Fidel) und links Mats Reißberg (Gruppe Geist).

Das Monatstreffen der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster im Juni fand am Mittwochabend in Berg Fidel statt. Der Andrang war so groß, dass das Bürger- und Beratungszentrum „Alte Post Berg Fidel“ die rund 80 interessierten Mieter*innen nicht fassen konnte.

Veranstaltungsleiter Andreas Heusmann von der LEG-Mieter*innen-Initiative Berg Fidel verlegte kurzerhand den Infoabend vor die Tür zwischen die LEG-Häuser am Berg Fidel. So musste zumindest niemand ohne Informationen erhalten zu haben, wieder nach Hause gehen.

Das Interesse der LEG-Mieter*innen am Thema Nebenkosten war so groß, dass Andreas Heusmann von der LEG-Mieter*innen-Initiative Berg Fidel die Versammlung unter freiem Himmel durchführen musste.

Nach einigen grundsätzlichen den Infos zur LEG-Initiative in Münster und dem Bericht von Mats Reißberg (Gruppe Geist) vom gelungenen Auftritt der LEG-Mieter*innen-Initiative Münster bei der Mahnwache vor und, vertreten durch Fragesteller Arefiev Evgueni, in der Hauptversammlung der LEG Immobilien AG in Düsseldorf leitete Andreas Heusmann zum Thema des Abends „Nebenkosten – die zweite Miete“ über.

Rechtsanwalt Paul Demel erläuterte zunächst Grundsätzliches zur Nebenkostenabrechnung: „Mieter müssen zusätzlich zur Miete nur dann die Nebenkosten zahlen, wenn dies mietvertraglich vereinbart ist. Eine Ausnahme bilden die Heizkosten, die verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.“ Zudem führte er aus, was überhaupt zu den Nebenkosten zählt. Dies sei in der Betriebskostenverordnung abschließend festgelegt. 17 verschiedene Kostenarten gäbe es. Drei Kosten betreffen Heizung und Warmwasser, die übrigen 14 „kalten“ Nebenkostenarten sind: Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Fahrstuhl, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, Hauswart, Gemeinschaftsantenne oder Breitbandkabel, Einrichtungen zur Wäschepflege und sonstige Kosten wie zum Beispiel die Wartungskosten für Rauchwarnmelder. Andere Kosten könnten grundsätzlich nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. „Geschieht so etwas, rate ich zum Widerspruch. Idealerweise tun sie dies mit Hilfe der Initiative oder der rechtlichen Unterstützung eines Mietervereins beziehungsweise eines Rechtsanwalts“, so Demel.

Zumindest den Teil der Fragen, die sich auf die Nebenkosten und dessen Abrechnung bezogen, konnte der Rechtsanwalt Paul Demel grundsätzlich beantworten.

Er führte noch Grundsätzliches zu den Bereichen Hauswart, Umlage von Wasserkosten und Kostensteigerungen aus. Als sehr nützliche Hilfe empfahl Paul Demel das aktuelle Info-Blatt 14 des Mietervereins zu Hamburg vom 5. Juni: Nebenkosten – die zweite Miete.

Insbesondere das Thema Hauswart – den bei ihnen abgerechneten Hauswart kennen die meisten LEG-Mieter*innen in Münster nicht beziehungsweise haben diesen in ihren Häusern noch nicht gesehen – eignet sich in der Domstadt offensichtlich, um Geld vom Aktienunternehmen erstattet zu bekommen. Im Januar gewann ein Mieter aus Berg Fidel seine Klage, weil die LEG trotz Aufforderung durch den Richter keine Unterlagen zum Hauswart bei Gericht einreichte. Die in der Nebenkostenabrechnung 2017 aufgeführten 67,94 Euro sind dem Kläger zuzüglich 5 Prozent Zinsen zu erstatten, so das Urteil des Amtsgerichts Münster (6 C 1967/18).

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