LEG klagt schon wieder

Am Montag, dem 21. Oktober, verhandelt das Amtsgericht Münster erneut eine Klage der LEG Immobilien AG. Diesmal wurde ein Mieterehepaar aus Mauritz verklagt, dass sich weigert, vom Vermieter nicht nachgewiesene Nebenkosten zu bezahlen. Die LEG klagt auf Zahlung von 149,59 Euro und Zinsen seit Zustellung der ersten Mahnung an ihre Mieter*innen.

Erneut stehen die Kosten für einen Hubsteiger zur Dachrinnenreinigung, der nach Kenntnis der Mieter*innen gar nicht zum Einsatz gekommen ist, im Zentrum des Rechtsstreits. „Der Betrag ist nicht nachvollziehbar“, erklärt der Mieter, der Mitglied der LEG-Mieter*innen-Initiative ist. Es wären höchstens noch 126,26 Euro strittig. Diese Kosten seien für Dachrinnenreinigung aufgeführt worden. Dabei sei auch ein Hubsteiger in Rechnung gestellt worden. „Der kann wegen der beengten Platzverhältnisse in unserer Straße gar nicht ohne straßenverkehrsrechtliche Sicherungsmaßnahmen aufgestellt werden. Diese Maßnahmen gab es allerdings nicht“, beteuert der Beklagte.

Immerhin hat die LEG nach langem Schriftwechsel mit den Mieter*innen auf die von diesen reklamierten Kosten für Gartenpflege und den Hauswart – natürlich „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ – in Teilen verzichtet. 60 Prozent der von den Mieter*innen beanstandeten Kosten für die Gartenpflegearbeiten wurden inzwischen von der LEG erstattet. Wie auch in allen anderen öffentlich gewordenen Widersprüchen gegen die Hauswartskosten hat die LEG auch in diesem Fall keine Nachweise für die Tätigkeit des Hauswarts erbringen können oder wollen und dafür die in Anschlag gebrachten Kosten dem Mieterpaar komplett zurückgezahlt.

Der Termin im Hauptgebäude des Amtsgerichts Münster (Gerichtsstraße 2 – 6) findet am Montag, dem 21. Oktober, um 12 Uhr im Sitzungssaal 100 B in der 1. Etage statt. Die Verhandlung ist öffentlich.

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