Teilerfolg vor dem Amtsgericht ist sehr wahrscheinlich

Im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen an der Korte Ossenbeck in Aaseestadt hat die LEG Immobilien AG Mieter*innen auf Duldung des Einbaus neuer Fenster verklagt. Am Amtsgericht Münster fand am Dienstag, 10. September, der Verhandlungstermin statt. Die Beklagten konnten mit den Ausführungen und Hinweisen des Richters sehr zufrieden sein. Zumindest ein Teilerfolg scheint nach den Hinweisen des Richters schon jetzt sicher. Das Urteil dürfte im Oktober bekannt gegeben werden.

Inzwischen ist das Wohnhaus Korte Ossenbeck 3 nicht mehr eingerüstet.

„An die Modernisierungsankündigung stellt das Bürgerliche Gesetzbuch einige Anforderungen. So sollten die Mieter wissen, welcher Stand vorher und nachher gegeben ist, damit sie den Umfang und die Veränderungen durch die Modernisierung abschätzen können“, sagte der Amtsrichter. Er sah bei der Modernisierungsankündigung im vergangenen Jahr offensichliche Fehler und Versäumnisse, so dass er ein neues Ankündigungsschreiben nach dem Urteil in Aussicht stellte.

Dies allein bringt den Beklagten schon finanzielle Vorteile, denn dann dürfen nach der seit Jahresbeginn gültigen Gesetzeslage nur noch acht Prozent, statt bislang elf Prozent, der Modernisierungkosten auf die Miete aufgeschlagen werden.

Ob die Fenster anschließend eingebaut werden dürfen, scheint hingegen weiterhin offen. Vermutlich müssen die Beklagten es aber dulden, da der Richter trotz der von den Beklagten bezweifelten Angaben der LEG zu den Wärmedurchlasskoeffizieten, verdeutlichte: „Der Gesetzgeber geht nur davon aus, dass durch Modernisierungsmaßnahmen eine nachhaltige Energieeinsparung erzielt werden muss. Die vorgelegten Werte für die neuen Fenster sprechen für eine nachhaltige Energieeinsparung. Diese muss nicht erheblich sein, sondern jede messbare Einsparung zählt.“

Die neuen Fenster für die Beklagten an der Korte Ossenbeck wären in einer Garage gelagert.

Aus Mieter*innensicht eine sehr gefährliche Rechtsauffassung, da sie die auf die Miete umlegbaren Kosten jeder Modernisierungsmaßnahme nur noch von einer „messbaren Einsparung“ abhängig macht. Damit können Vermieter*innen enorme Kosten ausgeben, um damit den Wert der Immobilie zu steigern, und dies dann auf die Mieter*innen abwälzen. Selbst dann, wenn durch die Modernisierung auch nur eine Energieeinsparung im Nanobereich erzielt wird.

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